• 11.03.2020

Stellungnahme des WFV betreffend Meisterschaft

Maßnahmen in Bezug auf das Corona-Virus


Mit unterstehender Verordnung der Stadt Wien vom 11.März 2020 wurde festgelegt, dass Veranstaltungen mit Zusammenströmen von mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum bzw. 500 Personen außerhalb von geschlossenen Räumen bzw. im Freien vorläufig bis 3.April 2020 untersagt werden.

Auf Grundlage dieser Verordnung sind Veranstaltungen, im Zuge derer die genannte Personenanzahl nicht überschritten wird, gestattet. Die Sicherstellung der Einhaltung dieser höchst zulässigen Personenanzahl durch geeignete Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Veranstalter.
Sollte seitens der Behörde weitere Auflagen bzw. Weisungen erfolgen, werden wir umgehend informieren.
Erwachsenenspielbetrieb:
Die Erwachsenenbewerbe werden im Einklang mit den behördlichen Auflagen fortgeführt.
Nachwuchsspielbetrieb:
In Abstimmung mit dem ÖFB wird der komplette Nachwuchsspielbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. 
Die Durchführung von Trainingseinheiten obliegt den Vereinen.
Download Verordnung-Epidemiegesetz


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